Handlungsansätze des Kreissportbundes Gütersloh
Handlungsansätze zum Umgang des Kreissportbundes Gütersloh e. V. und seiner Sportjugend mit dem Thema „Sexualisierte Gewalt im Sport“.
Der Kreissportbund Gütersloh e. V. und seine Sportjugend als freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe sprechen sich entschieden gegen jegliche Gewalt im Sport aus. Intervention und Prävention bei sexualisierter Gewalt im Sport wird als eine Querschnittsaufgabe für den KSB und seine Sportjugend gesehen. Das „Kindeswohl im Sport“ ist in der Arbeit des KSB verankert und das Schutzkonzept vom Vorstand am 16. Mai 2017 verabschiedet und offiziell beschlossen worden.
Der KSB verpflichtet sich insbesondere:
- zur Etablierung des Lehrgangsinhaltes „Prävention Sexualisierte Gewalt im Sport“ bei den Grundausbildungen wie der Übungsleiter- und Gruppenhelfer-Ausbildung, als verbindliches Element. Sowie zur regelmäßigen Schulung der eigenen Mitarbeiter/innen.
- dazu Kinder und Jugendliche durch Aufklärung, Beteiligung und Partizipation in der Wahrnehmung ihrer Kinderrechte zu stärken und zu schützen. Auf Ferienfreizeiten und in weiteren Programmen für Kinder- und Jugendliche wird für Möglichkeiten der Mitbestimmung und für ein Beschwerdemanagement gesorgt.
- als Dachverband der Sportvereine im Kreis Gütersloh Unterstützer und Informationsgeber zu Fragen der Prävention und Intervention zu sein und erklärt sich zur Weitergabe und Nutzung von Informationsmaterialien und Schulungsmodulen des LSB NRW und hält diese im Rahmen von Beratung und in der Qualifizierungsarbeit bereit.
- zu einer Zusammenarbeit mit Institutionen zur Prävention und Intervention bei sexualisierter Gewalt vor Ort, einer Weiterentwicklung von Handlungsansätzen sowie Beteiligung bei entsprechenden Veranstaltungen zum Themengebiet.
- zur regelmäßigen Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses durch hauptberufliche/ ehrenamtliche/ freiwillige Mitarbeiter/-innen.
- hauptamtliche Kräfte sowie Honorarkräfte und alle ehrenamtlich Tätigen aufzurufen, einzugreifen wenn im Umfeld des Sportes gegen den Ehrenkodex verstoßen wird und im „Konflikt- und Verdachtsfall“ professionelle, fachliche Unterstützung hinzuziehen und die Verantwortlichen auf Leitungsebene zu informieren. Der Schutz der Kinder und Jugendlichen steht dabei an erster Stelle.
- schriftlich fixierte Dienstanweisungen und Anforderungen an hauptberufliche Kräfte zum Umgang mit dem Thema „Sexualisierte Gewalt“ auszusprechen sowie zur Nahelegung der Unterzeichnung des Ehrenkodex durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Sport (Ehrenamt, Honorarkräfte), die Mädchen und Jungen sowie junge Frauen und junge Männer betreuen oder qualifizieren oder zukünftig betreuen oder qualifizieren wollen.
- zu einem ständigen Hinterfragen der eigenen Handlungsweise, in Bezug auf Leben einer gewaltfreien Atmosphäre sowie der Umsetzung eines respektvollen Miteinanders und der regelmäßigen Thematisierung des Kinder- und Jugendschutzes in den Gremien und in Arbeitskreisen.
- zur Installierung einer/s berufenen ehrenamtlichen Mitarbeiter/in und einer/s hauptberuflichen Ansprechpartner/in zum Thema „Prävention und Intervention bei sexualisierter Gewalt im Sport“ für den KSB. Die Aufgaben und Zuständigkeiten sind schriftlich fixiert und für alle transparent.
Der Kreissportbund Gütersloh und die Sportjugend arbeiten in Gütersloh vernetzt im Qualitätszirkel Kindeswohl nach § 8a SGB VIII. Der KSB stellt sich hinter das 10-Punkte Aktionsprogramm des Landessportbundes NRW und der Sportjugend NRW zur Intervention und Prävention und unterstützt die Hervorhebung besonders achtsamer Sportvereine.