Informationen zur Lizenzverlängerung
Eine Lizenz hat eine Gültigkeit von 4 Jahren (bzw. von 2 Jahren bei einer Reha-Lizenz Profil „Sport in Herzgruppen“ und „Innere Medizin“,) und wird durch den Besuch einer Fortbildung mit 15 Lerneinheiten/Lizenzpunkten um jeweils 4 Jahre verlängert. Zur Lizenzverlängerung können Sie an einer Wochenendveranstaltung (mit 15 LE) teilnehmen oder zwei Tagesveranstaltungen (mit je 8 LE) innerhalb der 4 Jahre besuchen.
Aufgrund des Zusammenschlusses der Lizenzmanagementsysteme des Landessportbundes NRW und des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB), werden die Lizenzgültigkeiten ab dem Zeitpunkt der Umstellung zum 30. Oktober 2019 neu berechnet.
Die DOSB-Rahmenrichtlinien für Qualifizierung legen hierfür folgende Zeiträume fest:
1. Die Gültigkeitsdauer beginnt mit dem Ausstellungsdatum der Lizenz |
2. Die DOSB-Lizenzen sind für folgende Zeiträume gültig
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Eine Gültigkeit, die über vier bzw. zwei Jahre hinausgeht, ist laut DOSB-Rahmenrichtlinien nicht zulässig und die Anpassung eine verbindliche Vorgabe seitens des DOSB.
Werden innerhalb des Gültigkeitszeitraumes die entsprechenden Lerneinheiten zur Verlängerung gesammelt, verlängert sich die Lizenz ab dem Tag, an dem die Fortbildung endet um weitere vier Jahre. Anders als in der Vergangenheit wird die Lizenz nicht automatisch erst zum Ende des Jahres verlängert.
Übungsleiter*innen-C-Lizenzen, die bereits abgelaufen sind, können nach folgenden Regelungen verlängert werden:
- Im ersten Jahr nach Ablauf der Gültigkeit: Nach erfolgreichem Besuch einer Fortbildung mit mindestens 15 Lizenzpunkten erfolgt eine Verlängerung um weitere vier Jahre rückwirkend zum Ablaufdatum.
- Im zweiten und dritten Jahr nach Ablauf der Gültigkeit: Nach erfolgreichem Besuch von Fortbildungen mit einem Gesamtumfang von mindestens 30 Lizenzpunkten erfolgt eine Verlängerung um weitere vier Jahre rückwirkend zum Ablaufdatum.
- Im vierten und fünften Jahr nach Ablauf der Gültigkeit: Nach erfolgreichem Besuch von Fortbildungen mit einem Gesamtumfang von mindestens 45 Lizenzpunkten erfolgt eine Verlängerung um weitere vier Jahre rückwirkend zum Ablaufdatum.
- Bei einer Überschreitung um mehr als fünf Jahren: Neuerwerb durch Wiederholung der gesamten Ausbildung.
Ab dem Jahr 2025 wird der Landessportbund NRW die Lizenzen im Bereich Rehabilitation (Ausnahme Profil Orthopädie) nicht mehr verlängern. Alle Lizenzinhaber*innen können ihre Lizenz beispielsweise im letzten Quartal der Gültigkeit beim BRSNW umschreiben lassen. Hierzu müssen verschiedene Vorgaben erfüllt werden:
- Besuch eines P8-Lehrgang beim BRSNW (auch beim Kreissportbund Gütersloh möglich)
- Besuch einer anerkannten ÜL B Fortbildung für Rehabilitation über mindestens 7 LE
(die Absolvierung kann in allen Profilbereichen und beim Kreissportbund Gütersloh erfolgen) - Antragstellung über das Qualifizierungsportal des BRSNW
- Einreichung DBS Ehrenkodex und Erste-Hilfe Kurs (9 LE, nicht älter als 2 Jahre)
- Mitgliedschat in einem BRSNW Mitgliedsverein
Daneben gibt es noch weitere Besonderheiten in der Hinsicht auf die Umschreibung und Verlängerung für die Lizenzen „Sport in Herzgruppen“, „Sport bei Diabetes“ und „Sport in der Krebsnachsorge“. Für alle umgeschriebenen Rehasportlizenzen gelten beim BRSNW zusätzlich auch andere Gültigkeitszeiträume als beim Landessportbund NRW bzw. dem DOSB. Gerne stehen wir Ihnen bei allen Fragen rund um die neuen Gegebenheiten telefonisch oder schriftlich per Mail zur Verfügung.