Organe & Gremien
Die Organe des Kreissportbundes Gütersloh (KSB) sind lt. Satzung die Mitgliederversammlung, der Hauptausschuss und der Vorstand.
Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des KSB und setzt sich zusammen aus den Delegierten der örtlichen Dachverbände (SSV/GSV), den Vorsitzenden der SSV/GSV, den Vorsitzenden der Kreisfachverbände, dem Vorstand des Kreissportbundes und den Vertretern der Sportjugend. Sie findet alle 2 Jahre statt.
Hauptausschuss
Der Hauptausschuss lenkt die Arbeit des KSB zwischen 2 Mitgliederversammlungen und tritt mindestens einmal jährlich zusammen. Er setzt sich zusammen aus den Vorsitzenden der SSV/GSV, den Vorsitzenden der Kreisfachverbände und den Vorstandsmitgliedern des KSB.
Der geschäftsführende Vorstand bestehend aus dem/der Vorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden, dem/der Vorsitzenden der Sportjugend und dem/der Geschäftsführer/-in. Je zwei Vorstandsmitglieder tragen vereinsrechtlich die Verantwortung nach § 26 BGB.
Der erweiterte Vorstand des Kreissportbundes Gütersloh besteht aus Beauftragten für weitere inhaltliche Aufgaben. Diese umfassen z. Zt. die Bereiche: Sportabzeichen, Sport und Umwelt, Sportmedizin, Kinder- und Jugendfreizeiten.
Sportjugend
Die Sportjugend (SJ) des KSB führt und verwaltet sich selbständig. Die Grundlage bildet die Satzung des KSB sowie die Jugendordnung der SJ. Das höchste Organ der SJ ist der Jugendtag, der alle 2 Jahre stattfindet. Der Jugendausschuss wird gebildet durch den/die Vorsitzende(n), die jeweilige Stellvertretung, dem Jugendsprecher und der Jugendsprecherin und dem/der Leiter/in der Arbeitsgemeinschaften des Jugendausschusses.
Der Jugendausschuss ist zuständig für alle Jugendangelegenheiten im KSB und erfüllt seine Aufgaben im Rahmen der Satzung, der Jugendordnung sowie der Beschlüsse des Jugendtages.
Die Arbeitsgemeinschaft „Zeltlagerausschuss“ ist verantwortlich für die Organisation und Durchführung der Kinder- und Jugendfreizeiten der SJ.