Rehasport
Rehabilitationssport wirkt mit den Mitteln des Sports ganzheitlich auf die Gesundheit ein. Rehabilitationssport ist eine ergänzende Leistung zur medizinischen Rehabilitation und erfolgt auf ärztliche Verordnung.
Wie bedeutsam Bewegung für Ihre Gesundheit ist, erkennen Sie daran, dass „Rehabilitationssport“ durch den Gesetzgeber geregelt ist (§44 SGB IX) und für Menschen mit körperlichen Funktionsbeeinträchtigungen als definierte Leistung mit Rechtsanspruch vorgesehen ist. Die Krankenkassen, Renten- und Unfallversicherungen unterstützen den Sport in der Rehabilitation finanziell. Grundlage dafür ist die „Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining“ (Fassung 2022).
Ansprechpartner
Lukas Meiertoberens
Referent
Umfang und Dauer des Rehabilitationssports: In der Regel umfasst der verordnete Rehabilitationssport 50 Übungseinheiten für einen Zeitraum von 18 Monaten. Eine Ausnahme bildet der „Sport in Herzgruppen“, hier sind 90 Übungseinheiten für einen Zeitraum von 24 Monaten vorgesehen. Beim Rehabilitationssport in Herzgruppen ist zudem die ständige, persönliche Anwesenheit eines betreuenden Arztes sichergestellt.
Ziele des Rehabilitationssports: Verbesserung der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit sowie Förderung der Krankheitsbewältigung und Hilfe zur Selbsthilfe
Inhalte: Je nach Beschwerdebild erwarten Sie angepasste Bewegungsangebote, z. B.:
- Funktionelle Gymnastik zur Verbesserung von Beweglichkeit, Kraft und Koordination und Körperstabilisation
- Bewegungsformen zur Förderung der Ausdauer und damit zur Stärkung des Herz-Kreislaufsystems
- Bewegungsspiele und Übungen zur Stärkung von Alltagskompetenzen
- Entspannungsformen
Gemeinsam geht vieles besser: Gemeinsames Sporttreiben in einer Gruppe Gleichgesinnter soll dazu beitragen, Vertrauen in den eigenen Körper und die eigenen Kräfte wiederzuerlangen, Spaß an der Bewegung zu erleben, soziale Kontakte zu knüpfen, sich austauschen zu können, Selbstvertrauen zu gewinnen sowie Spaß und Lebensfreude zu erfahren.
Die Übungsleitungen: Angebote im Rehabilitationssport dürfen ausschließlich von speziell qualifizierten Übungsleitungen durchgeführt werden, damit Übungsstunden, kompetent, umsichtig und variantenreich gestaltet werden.
Verordnung und Teilnahme - Gesundheit stärken auf Rezept: Wenden Sie sich an Ihren Arzt. Dort erhalten Sie eine Verordnung für den Rehabilitationssport (Muster 56). Nach Bewilligung der Verordnung durch Ihre Krankenkasse ist die Teilnahme an unserem Reha-Sportangebot für Sie kostenfrei. Eine Mitgliedschaft in dem jeweils anbietenden Sportverein ist für die Dauer der Verordnung nicht verpflichtend, gleichwohl auf freiwilliger Basis möglich und im Sinne des Rehabilitationserfolges auch wünschenswert.
Sie suchen Rehasportangebot in Ihrer Nähe? Hier finden Sie das passende Angebot für sich:
http://www.rehasport-in-nrw.de/home
Angebote aus dem Kreis Gütersloh nach Indikationen: